Diskriminierung nach Gleichstellungsgesetz
Beratung bei Diskriminierung
Die Universität Zürich ist eine der grössten Arbeitgeberinnen des Kantons und dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet. Hieraus ergibt sich u.a., dass im Erwerbsleben Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sowie sexuelle Belästigung verboten sind. Die Universität muss präventive Massnahmen gegen sexuelle Belästigung ergreifen.
Die vielen befristeten und drittmittelfinanzierten Arbeitsverhältnisse an der Universität erfordern einen besonders sorgfältigen Blick auf direkte und indirekte Diskriminierungen, z.B. bei Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Mutterschaft, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.
Die Abteilung Gleichstellung informiert und berät bei Fragen und Problemen.
Weitere, für Universitätsangestellte wichtige Anlaufstellen im Kt. Zürich:
