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Frist für Antragsstellung: 30. Oktober 2021
Die Coronakrise trifft den wissenschaftlichen Nachwuchs in besonderem Masse. Die während der Corona-Pandemie getroffenen Massnahmen wirken sich insbesondere zu Ungunsten von Personen mit Betreuungspflichten, vor allem Alleinerziehende, sowie Personen mit knappen Ressourcen aus.
Deshalb unterstützt die Gleichstellungskommission (GLK) der Universität Zürich den wissenschaftlichen Nachwuchs mit Beiträgen für finanzielle Notwendigkeiten/Notfälle und kurzfristige Engpässe, die aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen der Tätigkeit an der UZH entstanden sind.
Gleichstellungskommission: Dienstleistungen
(Photo by Fusion Medical Animation on Unsplash)