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In der Schweiz haben Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Eine Lohndiskriminierung liegt vor, wenn ein Geschlecht innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlohnt werden.
UZH-Angestellte können sich bei Fragen zu ihrer persönlichen Lohneinreihung vertrauensvoll an die Personalabteilung wenden. Darüber hinaus kann die Abteilung Gleichstellung und Diversität allgemeine Auskünfte zum Thema Lohngleichheit geben.