Aktionsplan Chancengleichheit UZH 2013–16
Im Rahmen des Bundesprogramms Chancengleichheit, Periode 2013–2016, erarbeitete die Universität Zürich den ersten Aktionsplan Chancengleichheit UZH. Dieser knüpfte an die bisherige Gender Policy der UZH an.
Der Aktionsplan zur Förderung der Chancengleichheit an der Universität Zürich wurde von der Abteilung Gleichstellung und Diversität (AGL) in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungskommission (GLK) entworfen. Die Universitätsleitung verabschiedete ihn am 21. Juni 2012.
Ziele
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- Infografik 1: Baseline statistics
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Infografik 1 (nicht barrierefrei) (PDF, 1 MB)
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Die gesamtuniversitären Ziele des Aktionsplans Chancengleichheit UZH waren:
- Verankerung der Chancengleichheit von Frau und Mann in Organisation, Lehre, Nachwuchsförderung und Forschung
- 25 Prozent Frauen auf Stufe ordentliche und ausserordentliche Professur
- 40 Prozent Frauen auf Stufe Assistenzprofessur
- Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsgremien
Akteurinnen
Die Gleichstellungskommission und die Abteilung Gleichstellung und Diversität begleiteten und unterstützten die im Rahmen des Aktionsplans Chancengleichheit 2013–2016 definierten Projekte der Fakultäten, Institutionen und Zentralen Dienste.
Massnahmen
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- Infografik 2: Barriers and Facilitators
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Infografik 2 (nicht barrierefrei) (PDF, 712 KB)
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Der Aktionsplan beschrieb Massnahmen und Pilotprojekte, die zur Institutionalisierung der Gleichstellungspolitik beitragen sollten. Dabei waren die Fakultäten und Institutionen die ausschlaggebenden Einheiten für die Verankerung der Chancengleichheit. Die Fakultäten konnten beim Begleitausschuss Projekte einreichen, die den Strukturwandel zur tatsächlichen Gleichstellung an der UZH förderten und jeweils einem der sieben Handlungsfelder der Schweizerischen Universitätskonferenz entsprachen.
Qualitätssicherung
Verfahren und Prozesse wurden im Hinblick auf die Ziele des Aktionsplans analysiert. Des Weiteren wurden die von den Fakultäten eingeleiteten Massnahmen (Pilotprojekte) auf ihre gleichstellungsfördernde Wirksamkeit geprüft. Dazu stand das Gleichstellungsmonitoring der UZH zur Verfügung.
Vertretung von Frauen in akademischen Leitungsgremien
Bei der Vertretung von Frauen in akademischen Leitungsgremien sind neben der Universitätsleitung und den Dekanaten auch andere universitäre Funktionen von Bedeutung, so etwa Instituts- oder Klinikleitung, Mitgliedschaft in akademischen Kommissionen und Berufungskommissionen, Leitung von Sonderforschungsstrukturen.
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- Infografik 3: Current Status and Progress
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