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Gleichstellung und Diversität

Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus Pandemie zu kompensieren. Diese umfassen auch einen Corona-​Elternurlaub, um Lohneinbussen abzufedern.

Kinderzeichnung einer Person

Seit dem 20. März bestehen Möglichkeiten, Lohnausfälle die aufgrund der Bekämpfung des Coronavirus entstehen zu kompensieren. Dies ist unter anderem für Eltern relevant, welche aufgrund der Schliessung der Betreuungsmöglichkeiten wie Kitas und Schulen, die Kinderbetreuung komplett selbst übernehmen müssen, da auch Alternativen wie die Betreuung durch die Grosseltern in Zeiten einer Pandemie nicht infrage kommen. Durch die zusätzlich anfallende Betreuungsarbeit müssen Eltern nun Lohneinbussen befürchten oder sind von diesen bereits betroffen. Sie können jedoch Corona-Elternurlaub in Anspruch nehmen und dadurch die Lohneinbussen kompensieren.

Der Schweizer Gewerkschaftsbund hat Informationen zu den Corona-Erwerbsersatzentschädigungen unter folgendem Link als PDF zusammengefasst.

SGB Corona-Elternurlaub

Eine komplette Übersicht zu den Corona-Erwerbsersatzentschädigungen finden sie auf der Internetseite des Bundesamt für Sozialversicherungen.
BSV Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus